Was ist das Bieterverfahren und wie funktioniert es ?
Das Bieterverfahren wird am ehesten dadurch beschrieben, was es nicht ist.
Es ist keine Auktion und keine Versteigerung !
Es sieht nur ähnlich aus und fühlt sich für die Teilnehmer ähnlich an. Der entscheidende Unterschied zur Auktion oder Versteigerung ist das Ende. Das Ende einer Auktion oder Versteigerung ist der Zuschlag.
Beim Bieterverfahren ist am Ende zunächst nur ein Höchstgebot gefunden, zu dem ein Interessent bereit ist, die Immobilie zu erwerben. Für den Eigentümer besteht kein Zwang, das Höchstgebot anzunehmen. Am Ende des Bieterverfahrens steht die Einigung zwischen Verkäufer und Interessent, die Ihren Abschluss mit einem normalen Immobilienkaufvertrag bei einem Notar findet.
Ablauf:
Wir bieten eine Immobilie auf verschiedenen Wegen und in verschiedenen Internetportalen zum Verkauf im Bieterverfahren an. Dabei wird den Interessenten mitgeteilt, wann und wo die öffentliche Bieterbesichtigung stattfindet.
Nur an diesem Tag, zu dieser Uhrzeit ist es möglich die Immobilie zu besichtigen.
Jeder Interessent kann diesen Termin ohne Voranmeldung wahrnehmen.
Weder vor noch während der Bieterbesichtigung wird von unserer Seite ein Verkaufspreis genannt. Nur der Interessent bestimmt, welches Gebot er abgibt. Sein Gebot muss der Interessent im Abschluss an die Bieterbesichtigung, spätestens jedoch innerhalb einer vorher festgesetzten Bieterfrist schriftlich einreichen.
Nach dem öffentlichen Bietertermin werden wir selbstverständlich für die ernsthaften Interessenten weitere Besichtigungstermine organisieren, um alle offenen Fragen und Details zu besprechen.
Das Bieterverfahren bietet eine partnerschaftliche Methode der schnellen Marktpreisfindung und bietet hohe Chancen, schnelle Verkäufe zu realisieren.
Der Verkäufer entscheidet, ob er diesen Preis annimmt. Der Interessent wird darüber informiert und entscheidet im Negativfall, ob er erhöht oder nicht.
Bitte besuchen Sie diese Seite bald wieder. Vielen Dank für ihr Interesse!